Das BSZ 1 bietet im Rahmen der dualen Ausbildung die Vermittlung der theoretischen Inhalte für den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte/r. Die Ausbildung erfolgt nach dem gültigen Rahmenlehrplan und der Ausbildungsordnung. Diese Bestandteile bilden die verbindliche Grundlage für die Ausbildungspartner, den Ausbildungsbetrieb bzw. die Berufsschule.
Der Sozialversicherungsfachangestellte kann sehr vielfältig eingesetzt werden. Daraus ergeben sich vielfältige Qualifikationsanforderungen an den künftigen Mitarbeiter einer Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung. In der Ausbildung sollen die Auszubildenden Fachkompetenz erwerben, d.h. die klassischen Lehrinhalte im Bereich Marketing, Informationsverarbeitung und Datenschutz, Kommunikation und Kooperation mit allen Vertragspartnern, Versicherungsverhältnisse und Beiträge, Leistungen und Verträge beherrschen lernen sowie Fertigkeiten auf dem Gebiet des Rechnungswesens erlangen. Darüber hinaus sollen sie aber auch in der Lage sein, Auswertungen vornehmen zu können und Informationen fachgerecht zu verarbeiten. Zusätzlich sind aber in zunehmenden Maße auch Methodenkompetenz und Personalkompetenz gefragt. Auch der Bereich des Verhandelns, Aushandelns und Beratens gewinnt mehr Gewicht in der Tätigkeit von Sozialversicherungsfachangestellten.
Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag im vorgenannten Beruf.
Für die Anmeldung (mglw. auch Abmeldung) zur Ausbildung am BSZ 1 ist das ausbildende Unternehmen zuständig.
Die Anmeldung kann formlos unter Angabe folgender Daten der Auszubildenden: Name, Vorname; Geburtsdatum; Anschrift oder unter Verwendung des Formblattes (Anmeldung zum Besuch der Berufsschule) erfolgen. Spätestens zu Beginn der Ausbildung muss am BSZ 1 eine Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule vorliegen.
zuständige Sachbearbeiterin: | Frau Marten | Tel. 0341 4847921 |
Fax 0341 4847923 | ||
zuständige Fachleiterin: | Frau Marschlich | Tel. 0341 484790 |
Das BSZ 1 bietet im Rahmen der dualen Ausbildung die Vermittlung der theoretischen Inhalte für den Beruf Sozialversicherungsfachangestellte.
Für die Berufsschule ist der Lehrplan als verbindliches Dokument für die Ausbildung anzusehen. Die Ausbildung erfolgt im Blockunterricht, d.h. die Auszubildenden besuchen die Berufsschule in vorgegebenen Zeiten ca. zweimal 6 Wochen pro Schuljahr. (Der Schuljahresablauf ist aus der Schulwochenübersicht ersichtlich.)
Die Planung der fachlichen Inhalte entnehmen Sie bitte der Stundentafel.
Während der Ausbildung nehmen die Auszubildenden an zwei Prüfungen teil.
Die Auszubildenden werden durch ihren Betrieb zu einer schriftlichen Zwischenprüfung angemeldet.
Dauer 60 Minuten
geprüft werden:
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung erfolgt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales bzw. durch das Bundesversicherungsamt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Schriftlich geprüft werden 3 Bereiche:
Mündlich/Praktische Prüfung:
Die konkreten Prüfungsinhalte erfahren Sie von ihren Fachlehrern bzw. den prüfenden Stellen.
Die Berufsschule wird ohne Prüfung mit einem Abschluss- oder Abgangszeugnis beendet.
Wir bieten eine dreijährige Ausbildung zum
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
im Beruflichen Gymnasium Wirtschaftswissenschaft an.
Einmalig in Sachsen erhalten Sie an unserem Beruflichen Gymnasium die Möglichkeit zum
Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und der Zusatzqualifikation
European Business Baccalaureate Diploma
Wir bieten eine zweijährige Ausbildung in der
Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung
zum Erwerb der Fachhochschulreife an.