Voraussetzung für den Schulbesuch ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag im vorgenannten Beruf.
Für die Anmeldung (möglicherweise auch Abmeldung) zur Ausbildung am BSZ 1 ist das ausbildende Unternehmen zuständig.
Die Anmeldung erfolgt unter Verwendung des Formblattes (Anmeldung zum Besuch der Berufsschule). Spätestens zu Beginn der Ausbildung muss am BSZ 1 eine Kopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten Schule vorliegen.
zuständige Sachbearbeiterin: | Frau Marten | Tel. 0341 4847921 |
Fax 0341 4847923 | ||
zuständiger Fachleiter: | Frau Zenner | Tel. 0341 484790 |